
Sicherheitspaket und Sondervermögen

In meiner letzten Sitzung des Bundestages habe ich der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, um Investitionen in unsere Sicherheit und Infrastruktur zu ermöglichen. Nachdem CDU/CSU und SPD einen völlig inakzeptablen Entwurf vorgelegt hatten, haben wir Grüne im Bundestag noch viele Verbesserungen reinverhandeln können, damit auch für uns das Paket zustimmungsfähig wurde. Insbesondere war uns wichtig, dass
- es beim Sicherheitspaket um einen erweiterten Sicherheitsbegriff und
- es beim Investitionspaket um zusätzliche Investitionen gehen muss und der Klimaschutz explizit genannt wird.
Auf beide Forderungen sind Union und SPD eingegangen. Dennoch gibt es einen Wehrmutstropfen: Die ursprünglich durch uns Grüne vorgesehenen Ausgaben für krisenreaktive Maßnahmen der Auslandshilfe und friedenssichernde Unterstützung internationaler Organisationen fanden sich am Ende nicht wieder im abzustimmenden Paket. Weshalb ich dennoch zugestimmt habe, kann in meiner Persönlichen Erklärung zur Abstimmung nachgelesen werden:
Persönliche Erklärung nach 21 GO BT zu TOP 1a Gesetzentwurf der SPD und CDU/CSU Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 155, 143h)
Mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und in der Welt nach der Wahl von Donald Trump, mit Blick auf das Verbrechen der Aggression von Wladimir Putin gegen die Ukraine und das zunehmend belastete transatlantische Verhältnis muss die Sicherheit in unserem Land und in Europa deutlich und dringend gestärkt werden. Die heute beschlossenen Grundgesetzänderungen liefern dafür eine lange geforderte Grundlage, deren Ausgestaltung im Verbund mit internationalen Partnern keinen weiteren Aufschub zulässt.
Der Gesetzentwurf unserer Fraktion hatte ferner vorgesehen, dass auch krisenreaktive Maßnahmen der Auslandshilfe und die Stärkung internationaler Organisationen zur Friedenssicherung in Artikel 109 mit ergänzt werden sollten. Denn diese Aspekte gehören zu einem umfassenden, breiten und integriertem Sicherheitsbegriff. Dies ist nicht nur in Bezug auf die Kriege und Konflikte relevant, sondern insbesondere aufgrund der Katastrophen und Folgen der Klimakrise im verstärkten Interesse einer solidarischen Weltgemeinschaft.
Die Vereinten Nationen leisten mit den freiwilligen Mitteln vieler Staaten wichtige humanitäre Hilfe in akuten Krisensituationen. Diese regelbasierte Ordnung ist jedoch durch den Entzug grundlegender materieller und formaler Unterstützung akut gefährdet. Der drohende Bedeutungsverlust und eine zunehmende Infragestellung können zu einem Kollaps des bestehenden Systems führen. Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig gewesen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die strategische Bedeutung eines erweiterten Sicherheitsbegriff erkennen und Maßnahmen der Auslandshilfe im Krisenfall mit in die Grundgesetzänderungen für Artikel 109 aufgenommen worden wären. Nicht zuletzt bedeutet die Erhöhung menschlicher Sicherheit global auch eine Stabilisierung der Lage in betroffenen Regionen.
Ich stimme dem Antrag zu den Grundgesetzänderungen zu, weil ich davon überzeugt bin, dass die verfassungsrechtliche Verankerung der konkreten Hilfen für Staaten, die von Aggressionsakten betroffen sind, einen unverzichtbaren Schritt darstellt, um die Grundlagen der internationalen Friedensordnung zu sichern und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des internationalen Systems zu leisten.
Nichtsdestotrotz erfolgt meine Zustimmung aus den oben genannten Gründen nicht ohne Bedenken zu der fehlenden Kompromissbereitschaft von CDU/CSU und SPD, sich auch auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff für die Auslandshilfe und für menschliche Sicherheit einigen zu können. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags fühle ich mich dem Kerngedanken des Grundgesetzes aus der Präambel verpflichtet, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa, dem Frieden in der Welt zu dienen (…).“. Meine Zustimmung erfolgt daher auch in der Hoffnung, dass die künftige deutsche Bundesregierung diese Lücken für die internationale Kooperation schließt und sich den weiteren bestehenden außenpolitischen Aufgaben mit höchster Aufmerksamkeit widmet.
Boris Mijatovic, MdB
Kordula Schulz-Asche, MdB
Ottmar von Holtz, MdB