SDG 16: Frieden
In dieser Wahlperiode verfolge ich weiterhin ein urgrünes Projekt: Das Ziel, Konflikte mit friedlichen, zivilen Mitteln zu lösen. Zivile Krisenprävention bedeutet, alles dafür zu tun, dass ein drohender Konflikt nicht in einer mit Gewalt ausgetragenen Krise endet. Hierfür gibt es viele Instrumente:
- Mediation
- Vergangenheitsbewältigung
- Versöhnungsarbeit
- Traumaarbeit
Aber auch das Streben nach Rechtsaatlichkeit, nach funktionierenden staatlichen Institutionen, nach einer der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Polizei, nach einer unabhängigen Justiz usw. sind Möglichkeiten, Gewalt in der Auseinandersetzung von Interessensgruppe vorzubeugen.
Das VN-Nachhaltigkeitsziel „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern“ (SDG 16) hat genau diese Punkte zum Ziel. Für die Arbeit im Rahmen der Friedenspolitik und der Zivilen Krisenprävention relevante Teilziele des SDG 16 sind (Icons aus der Internetpräsenz der Vereinten Nationen zu den Nachhaltigkeitszielen www.globalgoals.org; Texte von 17Ziele.de von Engagement Global):
16.1 ALLE FORMEN VON GEWALT VERRINGERN
Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.
16.1 BEENDIGUNG VON MISSBRAUCH, AUSBEUTUNG, MENSCHENHANDEL UND GEWALT AN KINDERN
Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.
16.3 FÖRDERUNG VON RECHTSSTAATLICHKEIT UND GLEICHBERECHTIGTEM ZUGANG ZUR JUSTIZ
Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.
16.4 BEKÄMPFUNG ORGANISIERTER KRIMINALITÄT UND ILLEGALER FINANZ- UND WAFFENSTRÖME
Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.
16.5 VERRINGERUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.
16.6 AUFBAU VON LEISTUNGSFÄHIGEN; RECHENSCHAFTSPFLICHTIGEN UND TRANSPARENTEN INSTITUTIONEN
Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
16.A ÖFFENTLICHEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN SICHERSTELLEN UND GRUNDFREIHEITEN SCHÜTZEN
Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten im Einklang mit nationaler Gesetzgebung und internationalen Vereinbarungen.
16.B STÄRKUNG DER STAATLICHEN INSTITUTIONEN, UM GEWALT VORZUBEUGEN UND TERRORISMUS UND KRIMINALITÄT ZU BEKÄMPFEN
Stärkung relevanter nationaler Institutionen, auch durch internationale Zusammenarbeit, zum Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität.
16.C DISKRIMINIERUNGSFREIE GESETZE UND POLITIK FÖRDERN UND DURCHSETZEN
Förderung und Durchsetzung nichtdiskriminierender Gesetze und Richtlinien für eine nachhaltige Entwicklung.