SDG 2: Kein Hunger

Hunger ist die häufigste Todesursache weltweit. Unser Planet hat uns enorme Ressourcen zur Verfügung gestellt, doch ungleicher Zugang und ineffiziente Nutzung führen dazu, dass Millionen Menschen unterernährt sind. Wenn wir nachhaltige Landwirtschaft mit modernen Technologien und gerechten Verteilungssystemen fördern, können wir die gesamte Weltbevölkerung versorgen und sicherstellen, dass niemand jemals wieder Hunger leiden muss.

Meine Arbeit zu den Themen Ernährungssicherung, Hunger und Landwirtschaft zahlt direkt ein auf die Erfüllung des VN-Nachhaltigkeitsziels „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ (SDG 2).

Relevante Teilziele des SDG 2 sind (Icons aus der Internetpräsenz der Vereinten Nationen zu den Nachhaltigkeitszielen www.globalgoals.org; Texte von 17Ziele.de von Engagement Global):

2.1 ALLGEMEINER ZUGANG ZU SICHEREN UND NÄHRSTOFFREICHEN LEBENSMITTELN

Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben:

 

2.2 ALLE FORMEN DER MANGELERNÄHRUNG BEENDEN

Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.

 

2.3 PRODUKTIVITÄT UND EINKOMMEN VON KLEINBAUERN VERDOPPELN

Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung.

2.4 NACHHALTIGE LEBENSMITTELPRODUKTION UND WIDERSTANDSFÄHIGE LANDWIRTSCHAFTLICHE METHODEN

Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.

2.5 GENETISCHE VIELFALT IN DER LEBENSMITTELPRODUKTION ERHALTEN

Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.

2.6 INVESTITIONEN IN LÄNDLICHE INFRASTRUKTUR, AGRARFORSCHUNG, TECHNOLOGIE UND GENBANKEN

Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.

2.7 AGRARHANDELSBESCHRÄNKUNGEN, MARKTVERZERRUNGEN UND EXPORTSUBVENTIONEN VERHINDERN

Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmassnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.

 

2.8 STABILE LEBENSMITTELROHSTOFFMÄRKTE UND RASCHEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN SICHERSTELLEN

Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen.