LDK 2024 in Gifhorn

LDK 2024 in Gifhorn

Landesparteitag der niedersächsischen Grünen (LDK) in Gifhorn: Ich hatte die Ehre, im Präsidium zu sitzen. Eine tolle Erfdahrung, zumal mit der Reform der sog. Neuenquote eine kontroverse Satzungsänderung beschlossen wurde, deren Debatte meine volle Aufmerksamkeit abverlangte. Wir haben die Debatte trotz aller Aufgeregtheit des Themas ruhig und geordnet über die Bühne bringen können. Vielen Dank an meine Mitstreiterinnen und and die Landesgeschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit!

Die LDK stand unter dem Motto „Zuhause in Niedersachsen“. Themen wie bezahlbares Wohnen, Klimaschutz und Gleichstellung standen im Fokus. Hier einige Beschlüsse:

  1. Wohnungspolitik: Wir haben Maßnahmen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums, energetischer Sanierung und Unterstützung für Studierendenwohnheime beschlossen. Wir wollen Sanierungen sozialverträglich gestalten und kommunalen Wohnungsbau stärken, unter anderem durch eine verstärkte Rolle der öffentlichen Hand im Wohnungsmarkt.
  2. Deutschlandticket und Mobilität: Wir fordern, das Deutschlandticket langfristig zu sichern und familienfreundlicher zu gestalten. Familien sollen z. B. Kinder bis 16 Jahre kostenfrei mitnehmen dürfen. Auch ein Sozialticket und bessere Angebote für Auszubildende haben wir angesprochen.
  3. § 218 StGB: Einstimmig haben wir uns für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Dazu soll die medizinische Versorgung in Niedersachsen verbessert und die Beratung freiwillig und ergebnisoffen gestaltet werden.
  4. Volkswagen (VW): Wir haben einen Antrag zur Zukunft von Volkswagen beschlossen, in dem wir die konsequente Ausrichtung des Unternehmens auf Elektromobilität fordern. Der Antrag betonte die Bedeutung von VW für Niedersachsen. Arbeitsplätze müssen gesichert werden, während gleichzeitig der Umbau hin zu nachhaltiger Mobilität vorangetrieben werden muss. Dazu braucht es politische Rahmenbedingungen, die Innovation und Fortschritt fördern. Wir wollen VW dabei unterstützen, eine führende Rolle in der klimaneutralen Transformation der Automobilindustrie einzunehmen.
  5. Satzungsänderung „Neuenquote“: Die bisherige Regelung, dass bei Listenaufstellungen für Landtags- und Bundestagswahlen mindestens jeder dritte Platz durch eine Person belegt wird, die noch nicht in dem jew. Parlament war, wurde geändert. Von nun an gilt, dass unter jeden 5 Listenplätzen mind. eine Person kandidieren muss, die nch in keinem Parlament vertreten war (Landtag, Bundestag oder Europäisches Parlament).