Z um 50. Jubiläum des Entwicklungshelfer-Gesetzes erklärt Ottmar von Holtz, Obmann im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Das Entwicklungshelfer-Gesetz wird in diesem Jahr 50. Mehr als 30.000 Menschen wurden in dieser Zeit auf seiner Grundlage aus Deutschland in den Globalen Süden vermittelt. Ihr Engagement für eine gerechtere und friedlichere Welt ist wahrlich ein Grund zum Feiern. Das Gesetz gab und gibt den Freiwilligen soziale Absicherung bei und nach ihrer Arbeit in anderen Ländern. Trotzdem kommt Ernüchterung auf, wenn man auf die Entwicklung der Zahlen blickt: Über die Jahre hinweg wurden nicht mehr Fachkräfte entsandt, im Gegenteil: In den Bereichen, die für die Entwicklung besonders wichtig sind, wie Bildung, Gesundheit und Trinkwasserversorgung, sind die jährlichen Zahlen sogar zurückgegangen. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, dabei ist es in einer globalisierten Welt wichtiger denn je, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gegenseitiges Lernen zu fördern und einen echten Austausch zwischen Globalem Süden und Norden zu organisieren.

Wir Grünen wollen darum eine Stärkung der Süd-Nord-Komponente in der Entwicklungszusammenarbeit, damit auch mehr Freiwillige aus Afrika, Lateinamerika oder Südostasien in Projekten in Deutschland mitarbeiten können und Entwicklung keine Einbahnstraße bleibt. Auch der bevormundende Begriff „Entwicklungshilfe“ sollte in diesem Zusammenhang endlich wegfallen, weil er nicht adäquat beschreibt, wie Entwicklung nachhaltig geschieht: als Zusammenarbeit Gleichberechtigter und eben nicht als Beziehung zwischen Helfer und Bittsteller.