M it den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde heute das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge verabschiedet. Hierzu erklärt Ottmar von Holtz, Grünen-Bundestagsabgeordneter aus Hildesheim:

Was, wenn es Ihre Familie wäre?
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Familien gehören zusammen. Doch die Große Koalition verabschiedet ein Gesetz zur Familientrennung und beschränkt das Recht auf gemeinsames Zusammenleben der Familie auf 1000 Menschen pro Monat.
Damit verwandelt die Große Koalition ein zentrales Grundrecht in ein Gnadenrecht, das nicht mehr universell gilt, sondern nur für wenige Ausnahmen. Das ist völkerrechtswidrig und ein klarer Vertrauensbruch gegenüber den Menschen, die zwei Jahre lang auf das Versprechen gesetzt haben, sie könnten ihre Familien jetzt nachholen. Das von der Großen Koalition vorgeschlagene Auswahlverfahren ist überdies so bürokratisch angelegt, dass zu befürchten ist, dass sich die Verfahren deutlich verzögern und selbst die vereinbarte Zahl von 1000 Personen nicht erreicht werden wird. Es ist für die Betroffenen unvorhersehbar, ob und wann ihre Familienzusammenführung gestattet wird.
Eltern unbegleiteter Minderjähriger mit subsidiärem Schutz sollen zwar unter die Kontingentregelung von monatlich bis zu 1000 Personen fallen. Der Nachzug minderjähriger Geschwister ist von der Kontingentregelung jedoch nicht erfasst. Die Eltern werden somit vor die Wahl gestellt, zu entscheiden für welches ihrer minderjährigen Kinder sie sorgen möchten und welches sie im Stich lassen müssen. Dies ist an seelischer Grausamkeit nicht zu überbieten. Man möchte den Abgeordneten von SPD und Union zurufen: „Was, wenn es deine Familie wäre?“